Zudem sei der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach dem Prinzip der Bestenauslese verletzt, weil das Bundesgesetz das Verbot der Hausberufung aufgebe, einen Ausschreibungsverzicht zulasse und das Berufungsverfahren überlaste.
( Quelle: Tagesschau Online vom 01.04.2004)
Das Präsidium hatte eine Besetzungsliste des Fachbereichs zurückgewiesen, da einer der Vorschläge eine unzulässige Hausberufung sei.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.12.2005)
Die Hausberufung, gab es sie dennoch, hatte entweder überwältigende Verdienste für sich oder aber, was die Schwaben ein Gerüchle nennen.
( Quelle: Die Welt 2001)