Hausberufung

  1. Zudem sei der Zugang zu öffentlichen Ämtern nach dem Prinzip der Bestenauslese verletzt, weil das Bundesgesetz das Verbot der Hausberufung aufgebe, einen Ausschreibungsverzicht zulasse und das Berufungsverfahren überlaste. ( Quelle: Tagesschau Online vom 01.04.2004)
  2. Das Präsidium hatte eine Besetzungsliste des Fachbereichs zurückgewiesen, da einer der Vorschläge eine unzulässige Hausberufung sei. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.12.2005)
  3. Die Hausberufung, gab es sie dennoch, hatte entweder überwältigende Verdienste für sich oder aber, was die Schwaben ein Gerüchle nennen. ( Quelle: Die Welt 2001)