Hauseigentümer

  1. Der Hauseigentümer wurde übrigens bereits vor einem Jahr von der "Unteren Naturschutzbehörde" darauf hingewiesen, daß das Gerüst bis zum Frühjahr wieder weg sein muß. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)
  2. Hauseigentümer, die zwei Mal in der Woche das Treppenhaus und die Flure in einer Wohnanlagen reinigen, dürfen nicht die vollen Kosten für diese Arbeiten auf die Mieter umlegen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 27.03.2005)
  3. Hauseigentümer dürften nicht für Planungsfehler büßen, wenn Kommunen überdimensionierte Müll- und Abwasseranlagen bauten. ( Quelle: Berliner Zeitung 1996)
  4. "Hauseigentümer", beteuert Kremer, "sind keine Rechtsextremen!" ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1993)
  5. Bezogen auf das obige Beispiel müsste ein Hauseigentümer nur noch mit 450 Liter Verbrauch pro Jahr rechnen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 11.10.2005)
  6. Geschieht dies dennoch, muss der Hauseigentümer den Hauptmieter abmahnen und darauf dringen, das Untermietverhältnis zu lösen. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  7. "Gemeinsam mit dem Bezirksamt wollen wir deshalb als Arbeitsgemeinschaft Sonnenallee, die immerhin 80 Mitglieder hat, nun an die Hauseigentümer schreiben und sie zum Gespräch bitten", erklärt Herrmann. ( Quelle: Berliner Zeitung 1994)
  8. Wenn hier mal eingebrochen werde, seien doch meist die Hauseigentümer selber schuld, sagt sie und erzählt von unachtsam offen gelassenen Fenstern. ( Quelle: Die Welt Online vom 01.09.2003)
  9. Besteht der begründete Verdacht, dass der Mieter die Räume vertragswidrig nutzt, kann auch dies den Hauseigentümer berechtigen, die Wohnung zu betreten. ( Quelle: Tagesspiegel 1999)
  10. Darüber hinaus soll auch festgelegt werden, daß die Hauseigentümer die Entfernung von Verunzierungen, wobei ausdrücklich Graffiti gemeint sind, "durch Dritte hinnehmen müssen". ( Quelle: Berliner Zeitung 1997)