Hauseigentümerin

  1. Die Hauseigentümerin meinte dagegen, der Auftrag habe sich logischerweise nur auf die zu ihrem Anwesen gehörende Dachfläche bezogen - das hätte der Dachdeckermeister auch von allein merken müssen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 08.01.2003)
  2. Der in Mietdingen unbewanderte Ausländer mußte erfahren, daß die Hauseigentümerin von keiner Vermietung wußte und ihm die Wohnung auch nicht überlassen wollte. ( Quelle: TAZ 1992)
  3. Im ersten Fall war die Hauseigentümerin nicht daheim. ( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 07.01.2005)
  4. Ein Diebstahlschaden wurde jedenfalls von der Hauseigentümerin bislang nicht geltend gemacht. ( Quelle: Donaukurier vom 08.11.2005)