Am Schluß glich das Ergebnis dem Hornberger Schießen: Das Verfahren gegen Heinz Steinbach wurde nach Paragraph 6 der Verfahrensordnung des Hessischen Fußballverbandes eingestellt, die Kosten gingen aber zu Lasten des SG Hausen-Funktionärs.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1991)