Die Regel betreffe Regionen, in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete liegen und in denen der Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel kaum zu vermeiden ist.
( Quelle: RTL vom 19.10.2005)
Betroffen seien Regionen, in denen Vogelrastplätze und Feuchtgebiete lägen und der Kontakt von Wild- und Hausgeflügel kaum zu vermeiden sei, erklärte das Bundesverbraucherschutzministerium.
( Quelle: Spiegel Online vom 19.10.2005)
Alle Geflügelhalter und alle Bürger seien daher aufgefordert, auffällige Todesfälle oder Erkrankungen von Hausgeflügel oder Wildvögeln umgehend zu melden, erklärt eine Sprecherin des Schweriner Agrarministeriums.
( Quelle: Die Welt vom 19.08.2005)
Für Hausgeflügel gilt ein striktes Auslaufverbot, um Kontakt zu Wildvögeln zu verhindern.
( Quelle: Die Welt vom 19.10.2005)