Erläutert werden Kaufvertrag, Finanzierung, steuerliche Vergünstigungen, Rechtsgrundlagen, das gemeinschaftliche Eigentum und daraus sich ergebende Rechte und Pflichten, die Verwaltung, das Hausgeld und die Jahresabrechnung.
( Quelle: Berliner Zeitung 1995)
Diese Beitragszahlungen nennt man Wohngeld oder Hausgeld.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Zu den gemeinschaftlichen Geldern zählt das Wohn- oder Hausgeld, Vorschüsse auf den Wirtschaftsplan; Beiträge zur Instandhaltungsrücklage, Nachzahlungen auf die Jahresabrechnungen und Sonderumlagen.
( Quelle: Tagesspiegel 2000)