Ein Gutachten kam 1996 auf Einsparmöglichkeiten in Höhe von 8,5 Millionen Mark. "Die Abschaffung wird nicht zu Einsparungen, sondern zu Mehrausgaben im Haushalt führen", so GdP-Landeschef Eberhard Schönberg.
( Quelle: Berliner Zeitung 1998)
Die Bundesregierung plant im Rahmen des Mietrechtsreformgesetzes auch ein Eintrittsrecht für diejenigen Personen gesetzlich zu verankern, die mit dem Mieter einen auf Dauer angelegten gemeinsamen Haushalt führen.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)