Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde von 96 allein Erziehenden gegen den Abbau des Haushaltsfreibetrages nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht (Az. 2 BvR 246/02).
( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 02.05.2003)