Haushaltsfreibetrages

  1. Das Gericht nahm die Verfassungsbeschwerde von 96 allein Erziehenden gegen den Abbau des Haushaltsfreibetrages nicht zur Entscheidung an, wie aus dem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht (Az. 2 BvR 246/02). ( Quelle: Schweriner Volkszeitung vom 02.05.2003)