Anders formuliert: Eine gleichgerichtete Politik der Staaten, wie der Maastricht-Vertrag sie insbesondere für die Haushaltsverschuldung vorsieht, hat einen wichtigen Teil der bisher über den Wechselkurs geführten Ausgleichsnotwendigkeit übernommen.
( Quelle: Rheinischer Merkur 1997)
Die Strafen steigen so lange, bis der Staat wieder "hinreichend und rückläufig" seine Haushaltsverschuldung unter die Dreiprozentmarke gedrückt hat.
( Quelle: TAZ 1997)