Als Beispiel wird ein Steuerzahler genannt, der so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen in Auftrag gibt: Hausmeisterdienste beim Schneeräumen, Arbeiten im Garten oder Schönheitsreparaturen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 17.04.2005)
Darüber hinaus werden Hausmeisterdienste angeboten sowie die Betreuung von Wohnungen und Häusern während der Urlaubszeit.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 12.02.2003)
Während des freiwilligen sozialen Jahres will er außerdem Hausmeisterdienste verrichten und sich an einer Waldorfschule engagieren.
( Quelle: Abendblatt vom 04.05.2004)
Für Hausmeisterdienste wurden rund 40 000 Euro gezahlt, für die Bewachung der Gebäude weitere 260 000 Euro.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 16.10.2004)