Beide Gerichte betonten, dass es sich nicht um Hausmeisterkosten, sondern um Bewachungskosten handele.
( Quelle: N24 vom 29.07.2005)
Das Gericht hat für diesen Fall richtigerweise entschieden, daß neben den Hausmeisterkosten keine Treppenhausreinigungskosten zu bezahlen waren.
( Quelle: TAZ 1997)