Für die laufenden Betriebskosten - also Verwaltung, Strom, Heizung, Wasser, Reinigung etc. sowie für die Unterhaltskosten -, also Instandsetzung, Reparaturen, Hausmeistertätigkeiten und Grundstücksabgaben - gibt es keinen Zuschuß.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Typische und auch umlagefähige Hausmeistertätigkeiten sind die Haus- und Straßenreinigung, die Gartenpflege und die Bedienung der Zentralheizung.
( Quelle: Berliner Zeitung 2000)