Hausratpolicen

  1. Die Versicherungsbranche hatte bei der Neufassung des Regelwerks für Hausratpolicen 1984 die Klausel durchgesetzt, daß grundsätzlich keine Entschädigung für bei einem Bruch aus dem Auto geklaute Sachen geleistet wird. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)