Hausrechts

  1. Es ist Tatsache, daß wir für die Bereiche Ladendiebstahl, Schutz des öffentlichen Nahverkehrs und des Hausrechts von Firmen viel zuwenig Kräfte haben. ( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
  2. Verantwortlich sind jeweils die Besitzer der Firma bzw. die Inhaber des Hausrechts. ( Quelle: BILD 1996)
  3. Dann aber nach Gutsherrenart: Statt eines Kommentars zum Thema, das die Stadt bewegt, belegte er den erfolgreichen Radiojournalisten mit einem Hausverbot "in Anwendung unseres Hausrechts" und "bis auf Widerruf". ( Quelle: DIE WELT 2001)