Es ist Tatsache, daß wir für die Bereiche Ladendiebstahl, Schutz des öffentlichen Nahverkehrs und des Hausrechts von Firmen viel zuwenig Kräfte haben.
( Quelle: Stuttgarter Zeitung 1995)
Verantwortlich sind jeweils die Besitzer der Firma bzw. die Inhaber des Hausrechts.
( Quelle: BILD 1996)
Dann aber nach Gutsherrenart: Statt eines Kommentars zum Thema, das die Stadt bewegt, belegte er den erfolgreichen Radiojournalisten mit einem Hausverbot "in Anwendung unseres Hausrechts" und "bis auf Widerruf".
( Quelle: DIE WELT 2001)