Auch bei etwaigen Haustürgeschäften hat ein Vollkaufmann nicht die gleichen Rechte wie ein "Normalbürger".
( Quelle: TAZ 1995)
Die Verträge ähneln nach der Rechtssprechung meist Haustürgeschäften, so daß man sie eine Woche lang widerrufen kann.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Und auch das Widerrufsrecht, das die Verbraucher bei herkömmlichen Haustürgeschäften für sich reklamieren können, findet - nach den Buchstaben des Gesetzes - keine Anwendung.
( Quelle: Tagesspiegel vom 06.04.2002)
Geld: Vorsicht, Verlustgefahr bei Haustürgeschäften!
( Quelle: BILD 1999)