Haustürsituation

  1. Anfang April hat der Bundesgerichtshof (BGH) aber nun entschieden, dass für Kreditverträge, die in einer solchen Haustürsituation abgeschlossen wurden, nicht das Verbraucherkreditgesetz, sondern das Haustürwiderrufsgesetz anzuwenden ist. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.04.2002)
  2. Bereits im April dieses Jahres hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass Realkredite, also grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen, nach dem Haustürwiderrufsgesetz widerrufen werden können, wenn sie in einer Haustürsituation angebahnt wurden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 12.08.2002)