Meschede deutet das Urteil "als eine Verpflichtung der deutschen Gerichte, den Erwerber von Schrottimmobilien im Falle des Haustürwiderrufs von dem finanziellen Schaden, den er durch den Erwerb der Schrottimmobilie erlitten hat, freizustellen.
( Quelle: Die Welt vom 26.10.2005)