Freilich ist dabei zu beachten: Voraussetzung für die Haustierhaltung in Form von Riesenschlangen ist Wohnungseigentum oder zumindest die Zustimmung des Vermieters.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Der Vermieter darf die Zustimmung zur Haustierhaltung nicht rechtsmißbräuchlich verweigern.
( Quelle: DIE WELT 2000)
Zu beachten ist dabei, daß die Haustierhaltung nicht durch Formular- Mietverträge, sondern nur durch individuelle Vereinbarungen wirksam ausgeschlossen werden kann.
( Quelle: DIE WELT 2000)