Haustierhaltung

  1. Freilich ist dabei zu beachten: Voraussetzung für die Haustierhaltung in Form von Riesenschlangen ist Wohnungseigentum oder zumindest die Zustimmung des Vermieters. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
  2. Der Vermieter darf die Zustimmung zur Haustierhaltung nicht rechtsmißbräuchlich verweigern. ( Quelle: DIE WELT 2000)
  3. Zu beachten ist dabei, daß die Haustierhaltung nicht durch Formular- Mietverträge, sondern nur durch individuelle Vereinbarungen wirksam ausgeschlossen werden kann. ( Quelle: DIE WELT 2000)