Hausumzug

  1. Zunächst hatte das Landeseinwohneramt mit einem Verwarnungsgeld von 75 Mark reagiert und damit noch Milde ausdrücken wollen: "Aufgrund Ihres jugendlichen Alters und da es sich um einen Hausumzug handelt, erhalten sie zunächst ein Verwarnungsgeld." ( Quelle: Tagesspiegel 1999)