Hauswirtschafter

  1. Teilnehmen kann jeder, der die Prüfung zum Hauswirtschafter oder zur Hauswirtschafterin bestanden hat. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.11.2002)
  2. Nach insgesamt 300 Stunden können sie, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, auch eine Prüfung zum Hauswirtschafter ablegen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.08.2004)