Teilnehmen kann jeder, der die Prüfung zum Hauswirtschafter oder zur Hauswirtschafterin bestanden hat.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 07.11.2002)
Nach insgesamt 300 Stunden können sie, wenn sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, auch eine Prüfung zum Hauswirtschafter ablegen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 16.08.2004)