Und selbst in der eigenen Praxis etwa eines Hautarztes kann der Fall eintreten, daß ein Patient nach einer winzigen Spritze zum Notfall wird - beispielsweise durch eine allergische Schockreaktion auf die Injektion.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Auch die Aussagetaktik des Hautarztes, wegen Unzurechnungsfähigkeit von einer Gefängnisstrafe verschont zu werden, ging ins Leere.
( Quelle: Welt 1997)
Immerhin gibt es ernst zu nehmende Versuche in dieser Richtung, beispielsweise den Vorstoß eines Rendsburger Hautarztes, der Amerikaner, Briten und andere notorische Kriegssympathisanten nicht mehr in seine Praxis lässt.
( Quelle: Tagesspiegel vom 30.03.2003)