Heidi Persdorf

  1. Werden Rückstände von Betäubungsmitteln im Blut festgestellt, kommen auf den Sünder 250 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot und vier Punkte zu, so Heidi Persdorf, Chefin der Zentralen Bußgeldbehörde. ( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 02.12.2003)