Heimatpfarramts

  1. Überdies benötigen die Pfarrer eine Bestätigung des Heimatpfarramts, daß beide Partner dort als Kirchenmitglied gemeldet sind und der Ortspfarrer die Zuständigkeit für die kirchliche Trauung an den jeweiligen Inselgeistlichen überträgt. ( Quelle: Berliner Zeitung 1999)