Von der Heimaufsicht des Kreises fordern die Betreiber jetzt genauere und frühzeitigere Auskünfte über die Prüfungsergebnisse.
( Quelle: Abendblatt vom 07.05.2004)
Dafür sind Heimaufsicht und Pflegekassen zuständig.
( Quelle: Hamburger Abendblatt vom 07.04.2005)
Angeführt wird in diesem Zusammenhang das Argument, dass sowohl der MDK als auch die Heimaufsicht (zumindest in den meisten Bundesländern) ihren Prüfauftrag nicht unabhängig von den Finanziers von Pflegeleistungen erfüllen könnten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 13.02.2004)