Laut dem Heimgesetz müssen die Aufsichtsbehörden mindestens einmal jährlich die Einrichtungen überprüfen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 22.07.2004)
Nach dem neuen Heimgesetz können die Verbraucher nach Preiserhöhungen kündigen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 07.12.2003)
Begründung: Der Erbvertrag sei mit einem Heimvertrag gekoppelt, bei dem aber Leistung (materieller Gewinn der Diakonie) und Gegenleistung nicht wie im Heimgesetz gefordert in einem angemessenen Verhältnis stünden.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)