Heimgesetz

  1. Laut dem Heimgesetz müssen die Aufsichtsbehörden mindestens einmal jährlich die Einrichtungen überprüfen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 22.07.2004)
  2. Nach dem neuen Heimgesetz können die Verbraucher nach Preiserhöhungen kündigen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 07.12.2003)
  3. Begründung: Der Erbvertrag sei mit einem Heimvertrag gekoppelt, bei dem aber Leistung (materieller Gewinn der Diakonie) und Gegenleistung nicht wie im Heimgesetz gefordert in einem angemessenen Verhältnis stünden. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)