Der Vorsitzende Richter Heinrich Laufhütte bemängelte unter anderem, daß das Landgericht nicht hinreichend dargelegt habe, warum 'Dagobert' durch seine Arbeit mit giftigen Lösungsmitteln in seiner Steuerungsfähigkeit erheblich eingeschränkt wurde.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)
Der Grundsatz des Vertrauensschutzes verbiete es, die DDR-Richter nach Maßstäben zu beurteilen, die für die Bundesrepublik üblich seien, betonte der Vorsitzende Richter Heinrich Laufhütte.
( Quelle: Welt 1995)
Der Vorsitzende Richter des BGH- Strafsenats, Heinrich Laufhütte, verteidigte ausdrücklich die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs zur Verfolgung von 'Mauerschützen' und deren Vorgesetzten.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)