Im Streit um die Ernennung eines Senatsvorsitzenden am Bundesgerichtshof ist der Bundesrichter Heinrich Maul unterlegen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1996)
Auf Antrag des BGH-Richters Heinrich Maul erließ das Verwaltungsgericht Karlsruhe die Verfügung gegen die Ernennung eines anderen Bundesrichters zum Vorsitzenden des 1. BGH-Strafsenats.
( Quelle: Welt 1996)