Heinz Düx

  1. Nach Ansicht ihres Rechtsanwalts Heinz Düx braucht die Anklagebehörde bis dahin aber nicht abzuwarten, sondern kann, "da sie genügend Anhaltspunkte besitzt", mit ihren Ermittlungen schon jetzt beginnen. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)