Für den langfristigen außer-EG-lichen Beischlaf besteht hierzulande nämlich bis auf wenige Ausnahmen Heiratszwang, während zum Beispiel deutsch-deutsche Pärchen einander bis in die Ewigkeit ohne Trauschein lieben dürfen.
( Quelle: TAZ 1994)
Nur war sie eben eine Adlige des 20. Jahrhunderts, sie stand nicht unter Heiratszwang, saß nicht in einem Schlösschen fest und verfügte nicht über finanziell sorglos machende Geldmittel.
( Quelle: Die Zeit (25/2003))