Die Nachfrage nach den Heizpilzen für heimische Terrassen war enorm.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.09.2004)
Bislang verlangt der Gesetzgeber die regelmäßige Kontrolle nur bei gewerblich genutzten Gasanlagen - etwa in Imbissbuden oder bei Heizpilzen in Biergärten sowie bei größeren privaten Hausheizungen und fahrbaren Anlagen in Wohnwagen oder Yachten.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.06.2005)