Die verbesserte Wärmeschutzverordnung, die seit dem 1. Januar in Kraft ist, soll durch eine stärkere Wärmedämmung in Neubauten und eine Verbesserung des Wärmeschutzes bei Renovierungen zu einer Reduzierung des Heizwärmebedarfs führen.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)