Mildernd habe man lediglich das Geständnis, eine Hepatitis-Infektion und den Umstand gewertet, dass die Tat lange zurückliegt.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung vom 02.07.2002)
Die medikamentöse Behandlung werde jedoch durch die zusätzliche Hepatitis-Infektion erheblich erschwert, heißt es im Urteil.
( Quelle: DIE WELT 2000)