Herausgabepflicht

  1. Beanstandet wurde insbesondere die geplante ersatzlose Herausgabepflicht für alle Stasiunterlagen an die Gauck-Behörde und die Strafandrohung für eine nicht durch die Gauck-Behörde autorisierte Verwendung der Stasi- Unterlagen. ( Quelle: TAZ 1991)