Herdegen sagt, dies sei zu kurz gegriffen, wenn dabei vom beabsichtigen Schutz eines anderen menschlichen Lebens abstrahiert werde.
( Quelle: Die Zeit (38/2003))
Matthias Herdegen.
( Quelle: BILD 2000)
Herdegen: Völkerrechtlich wäre ein solcher Einsatz nicht anders als die "Luftschläge" zu beurteilen.
( Quelle: Welt 1999)
Die von Matthias Herdegen geschriebene Neufassung laufe darauf hinaus, das unbedingte Verfassungsgebot zu differenzieren und zu relativieren, das Unantastbare also antastbar zu machen.
( Quelle: Die Welt Online vom 04.09.2003)