Herkunftskommunen

  1. Der Städte- und Landkreistag Baden-Württemberg bat deshalb die Mitglieder, eine Vereinbarung zu treffen, wonach sich die Herkunftskommunen zur Zahlung der Kosten für Unterbringung und psychosoziale Betreuung verpflichten. ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 26.02.2005)