Herkunftslandprinzip

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  1. Die Grundregel der Richtlinie lautet: Wer in einem anderen Land Dienste anbietet, muss sich nur an die Regeln seines eigenen halten (Herkunftslandprinzip). ( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.11.2005)
  2. McCreevy griff auch die Kritik am geplanten Herkunftslandprinzip auf, auf Grund dessen ein Dienstleister in jedem anderen EU-Staat nach dem Recht seiner Heimat arbeiten dürfte. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.03.2005)
  3. Die Straßburger Volksvertretung hatte sich ihrerseits dazu bereits zu Wort gemeldet: Ein am Mittwoch bekannt gewordenes Konzept der zuständigen Parlamentsberichterstatterin Evelyne Gebhardt (SPD) sieht vor, das Herkunftslandprinzip zu streichen. ( Quelle: Tagesspiegel vom 16.04.2005)
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