Die Grundregel der Richtlinie lautet: Wer in einem anderen Land Dienste anbietet, muss sich nur an die Regeln seines eigenen halten (Herkunftslandprinzip).
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 24.11.2005)
McCreevy griff auch die Kritik am geplanten Herkunftslandprinzip auf, auf Grund dessen ein Dienstleister in jedem anderen EU-Staat nach dem Recht seiner Heimat arbeiten dürfte.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 05.03.2005)
Die Straßburger Volksvertretung hatte sich ihrerseits dazu bereits zu Wort gemeldet: Ein am Mittwoch bekannt gewordenes Konzept der zuständigen Parlamentsberichterstatterin Evelyne Gebhardt (SPD) sieht vor, das Herkunftslandprinzip zu streichen.
( Quelle: Tagesspiegel vom 16.04.2005)