Der Angekl. hatte im Juni 1987 seinem Landsmann D auf dessen Anfrage die Lieferung von 25 g Heroinzubereitung für 5000 DM zugesagt und kurz danach 21 g mit einem Wirkstoffanteil von 10 % gegen das Versprechen D's, später zu bezahlen, übergeben.
( Quelle: Neue Juristische Wochenschrift)