Herstellerpreis

  1. Unter dem so genannten Einstandspreis versteht das Bundeskartellamt den Herstellerpreis abzüglich aller Rabatte und Vergünstigungen. ( Quelle: Berliner Zeitung vom 01.11.2005)
  2. Denn sie hätten bei einer gesetzlich an den Herstellerpreis gebundenen Gewinnspanne von bis zu 21 Prozent mit erheblichen finanziellen Einbußen zu rechnen. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)