Nach Darstellung der Kläger erklärte ein Hertie-Anwalt seinerzeit den Wertheim-Erben, dass deren Anteile an dem Kaufhauskonzern nichts mehr wert seien, weil sich ein Großteil des Besitzes in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone befinde.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 25.05.2004)