Das Tierschutzgesetz hindert Vermieter oder Wohnungseigentümer auch nicht daran, zum Beispiel das freie Herumlaufen von Hunden in einer Wohnanlage zu verbieten.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 30.07.2005)
Sie habe lediglich warme Ohren vom Herumlaufen gehabt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 06.10.2001)