In den Herzog-Vorschlägen für eine Rentenreform sei nicht berücksichtigt, dass die Möglichkeit, nach 45 Beitragsjahren schon mit 63 in den Ruhestand gehen zu dürfen, die Rentenkassen zusätzlich belaste, kritisiert die Rürup-Kommission.
( Quelle: Die Welt Online vom 14.10.2003)