Da die Polizisten nicht mit dem Herzschaden hätten rechnen können und der Tod nicht durch ihre Einwirkung eingetreten sei, könne ihnen kein strafrechtlich relevanter Vorwurf gemacht werden, so die Staatsanwaltschaft.
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 28.10.2004)
Damit einfache Militärs wissen, was sie davon zu halten haben, schrieb er dazu: Herzschaden.
( Quelle: Tagesspiegel vom 11.05.2005)