Über die Einführung des Hessen-Logos für die Justiz wurde festgehalten: "Ziel der im Grundsatz auch für die Justiz geltenden Richtlinie ist ein vereinheitlichtes Auftreten aller Dienststellen des Landes Hessen in der Außendarstellung".
( Quelle: Frankfurter Rundschau vom 20.06.2005)