Hessische Mainauen

  1. Mit der Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet "Hessische Mainauen" sollen die flußnahen Bereiche der Städte Wiesbaden, Frankfurt, Rüsselsheim, Offenbach und Hanau sowie in den angrenzenden Landkreisen als Biotope erhalten werden. ( Quelle: Frankfurter Rundschau 1992)