Heuerscheins

  1. Hamburg Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung Im Verhandlungstermin vom 8. 5. 1968 wies die Kl. unter Vorlage des Heuerscheins auf die vereinbarte SchiedsgerKlausel hin. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)