Nach Angaben des Wirtschaftsministeriums werden die für das Heuersdorf-Gesetz zuständigen Ministerien die Urteilsbegründung zunächst prüfen.
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Die Gemeinde mit derzeit 236 Einwohnern sah durch das Heuersdorf-Gesetz unter anderem ihr Recht auf kommunale Selbstverwaltung verletzt und hatte deshalb vor zwei Jahren vor dem Leipziger Verfassungsgerichtshof geklagt.
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Dieser befasst sich morgen mit dem so genannten zweiten Heuersdorf-Gesetz.
( Quelle: Leipziger Volkszeitung vom 26.11.2003)