Hexenhammers

  1. Die gottesfürchtigen bis glühenden Maßstäbe des Hexenhammers wären sicher in einigen Punkten zu überdenken, damit der Delinquent nicht mehr leidet, als unbedingt zum Schutz fremder Rechtsgüter notwendig erscheint. ( Quelle: Telepolis vom 21.02.2003)