Dieser werde nicht so sehr mit Hilfebedürftigkeit und einer sozial nicht angesehenen Klientel in Verbindung gebracht.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 29.12.2001)
Übersteigen Einkommen und Vermögen den Bedarf, besteht keine Hilfebedürftigkeit.
( Quelle: Tagesspiegel vom 25.04.2005)