Denn die Gesellschaft hat zwar Anspruch darauf, dass ein Hilfesuchender zunächst sein eigenes Geld aufbraucht, bevor er öffentliche Unterstützung bekommt.
( Quelle: Berliner Zeitung vom 08.10.2003)
Ist gerade ein Hilfesuchender an der Strippe, ertönt das Besetzzeichen.
( Quelle: Frankfurter Rundschau 1990)