Hilfsantrag

  1. B. Auch der nichtbezifferte Klageantrag (Hilfsantrag) ist unbegründet. ( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
  2. Nicht verwirklicht werden soll ein zweiter Hilfsantrag, demzufolge der Fernverkehr in Richtung Autobahn Stuttgart nicht mehr durch die Theresienstraße geleitet werden soll. ( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)