B. Auch der nichtbezifferte Klageantrag (Hilfsantrag) ist unbegründet.
( Quelle: Arbeitsrechtliche Praxis)
Nicht verwirklicht werden soll ein zweiter Hilfsantrag, demzufolge der Fernverkehr in Richtung Autobahn Stuttgart nicht mehr durch die Theresienstraße geleitet werden soll.
( Quelle: Süddeutsche Zeitung 1995)